AGB

Allgemeines
Für alle Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden gelten die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung durch den Kunden als angenommen, abweichende Einkaufsbedingungen haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Vertretungsmacht der für uns auftretenden Personen umfasst nicht die mündliche oder telefonische Änderung des vorformulierten Vertragstextes und der Zusatzabreden. Alle in Katalog und Zeichnungen aufgeführten technischen Daten sind Näherungswerte und ohne Verbindlichkeit.

 

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Zeichnungen, Skizzen und Mustern, die Angeboten beigefügt wurden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden.

 

Versand
Nach Incoterms 2010. Ist nichts anderes vereinbart erfolgt in jedem Fall die Lieferung der Ware auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Mangels Vorliegen einer Versandvorschrift des Bestellers, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen gütergerecht und kostengünstig. Kosten für Verpackung werden selbstkostend berechnet. Gebrauchte Verpackung wird nicht zurückgenommen.

 

Lieferung
Unsere Lieferung erfolgt bald möglichst.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Der Kunde ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Werden erteilte Aufträge sistiert oder annulliert, so ist der Besteller verpflichtet, die bis zu diesem Datum speziell eingekauften Waren und angelaufenen Fertigungsmengen abzunehmen und zu bezahlen. Abrufaufträge sind spätestens sechs Monate nach Auftrag abzunehmen. Wir sind berechtigt, Rechnungserteilungen vorzunehmen, auch wenn der Abruf noch nicht vorgenommen wurde

 

Quantitätsunterschied
Wir behalten uns vor, eine Mehr- oder Mindermenge von 2%, bei Sonderanfertigung von 10% zu liefern.

 

Preise
Die angegebenen Preise sind freibleibend und gelten ab Werk Rheineck ausschliesslich Verpackung, Zoll, Versicherung und gesetzlicher MwSt.

 

Zahlungsbedingungen
Ist nichts anderes vereinbart erfolgt die Verrechnung in Schweizer Franken.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto.
Skonto wird nur gewährt, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet. Bei Aufträgen über CHF 20’000.– sind je ein Drittel der Auftragssumme bei Auftragserteilung, Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller und nach erfolgter Lieferung fällig. Gestaltet sich die Vermögenslage des Auftraggebers ungünstig oder erfolgt eine negative Beurteilung, sei es durch Umstände, die erst nach Vertragsabschluss eintreten bzw. uns bekannt werden, sind sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, Sicherheiten zu verlangen, sowie nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur zahlungshalber, sämtliche hierdurch entstehende Kosten trägt der Käufer.


Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sie dürfen vom Käufer im normalen Geschäftsgang veräussert werden, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet, jedoch nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.
Bei Verpfändung oder Beschlagnahme der Ware muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräusserung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur in der Weise, dass wir schadhafte Teile unentgeltlich ausbessern oder Ersatz liefern. Mängel müssen uns binnen einer Woche schriftlich angezeigt werden. Mangelfreie Teile sind uns auf Verlangen frachtfrei zurückzusenden. Der Versand der Ersatzgegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die ersetzten Teile werden unser Eigentum. Ansprüche des Bestellers aus Mängel verjähren in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Haftfrist.
Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Verarbeitung nicht vereinbarter ungeeigneter Stoffe, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, physikalischer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- und Natureinflüsse. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Dazu gehören insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubte Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Bestellers stehen – es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäss verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die vorgenannten Regelungen entsprechend.


Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen anstelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Im Übrigen bleibt der Vertrag auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Kunden unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und Kunden ist CH-9450 Altstätten. Wir haben indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.


Unübertragbarkeit der Vertragsrechte
Der Besteller darf seine Vertragsrechte nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auf Dritte übertragen.

 

PEKO ROLLEN AG
Langenhagstrasse 13
CH-9424 Rheineck

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